Bei der Teilkasko und Vollkasko wird Ihr Schaden von Ihrer Versicherung reguliert

- selbstverschuldeten Unfall
- Fahrerflucht
- Unfall mit Haarwild, Rindern etc.
- Glasbruchschäden
- Diebstahlschäden
- Elementarschäden - Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung etc.)
- Einbruch
Ersetzt werden im Kaskoschadenfall in der Regel nur die reinen Reparaturkosten. Sonstige Leistungen wie beispielsweise ein Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung etc., sind von der Leistung üblicherweise ausgeschlossen.
Sollten die Kosten für den freien Kfz Gutachter / Sachverständigen ihrer Wahl nicht übernommen werden, so schickt ihnen die Versicherung einen eigenen Kfz Gutachter / Sachverständigen. An dieser Stelle haben unsere Kfz Gutachter von Auto Gutachten die Möglichkeit, das bereits erstellte Kfz Gutachten von Ihrer Versicherung zu prüfen.
Unsere Kfz Sachverständigen / Kfz Gutachter von Auto Gutachten aus den Regionen Frankfurt, Düsseldorf, Kronberg, Glashütten, Oberursel, Bad Homburg, Limburg, Koblenz, Niedernhausen, Rüdesheim, Aschaffenburg, Taunusstein, Darmstadt, Idstein, Bad Camberg, Gießen, Hanau, Mühlheim am Main, Kassel, Köln, Korbach, Mainz, Wiesbaden, Marburg, Rüsselsheim, Bad Schwalbach, Oberursel, Kronberg, Rüdesheim, Bingen und Hochheim stehen gerne für jegliche Fragen zum Thema "Kaskogutachten" für Sie bereit!